Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Agentur
mentronic . Digitale Kommunikation
Heinrich-Roller-Straße 16B, 10405 Berlin
Inhaberin: Cordula Klim

Die Agentur mentronic . Digitale Kommunikation (nachstehend als „AGENTUR“ bezeichnet) bietet die Erbringung von Leistungen in Form der Konzeption, Gestaltung, Umsetzung und Betreuung von Internetauftritten bzw. Websites an. Dieses Angebot der AGENTUR richtet sich an Unternehmen.

1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die AGENTUR erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in Verbindung mit dem jeweiligen Angebot der AGENTUR und dem bezüglich des jeweiligen Auftrags ggf. erstellten Konzepts und / oder einer diesbezüglich ggf. erstellten Leistungsbeschreibung. Sofern in einem Angebot der AGENTUR, aufgrund dessen die AGENTUR beauftragt wird, Pflichten oder Bedingungen bestimmt sind, die im Widerspruch zu Regelungen in diesen AGB stehen, so gehen die Bestimmungen in dem betreffenden Angebot der AGENTUR im Zweifelsfall der hierzu im Widerspruch stehenden Regelung in diesen AGB vor. Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.2 Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der AGENTUR und ihren Geschäfts- und Vertragspartnern, soweit diese als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln (nachfolgend: „KUNDE“) und Gegenstand dieser Geschäftsverbindung die vorstehend bezeichneten Leistungen von AGENTUR sind. Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung insoweit auch für künftige der AGENTUR vom KUNDEN erteilte Aufträge, selbst wenn sich AGENTUR hierauf nicht erneut ausdrücklich beruft und diese nicht nochmals ausdrücklich in das durch die Auftragserteilung begründete Vertragsverhältnis einbezogen werden. Dies gilt insbesondere auch für solche weiteren Aufträge, die der AGENTUR vom KUNDEN im Rahmen einer solchen Geschäftsverbindung (fern-)mündlich, schriftlich, per Telefax, elektronisch oder per E-Mail erteilt werden, sowie für Änderungswünsche des KUNDEN bezüglich eines bereits erteilten Auftrags und für die Verlängerung erteilter Aufträge. 
1.3 Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN gelten nur dann als anerkannt und vereinbart, wenn dies von AGENTUR ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Ansonsten sind allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN für AGENTUR unverbindlich, auch wenn AGENTUR ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder der KUNDE erklärt, nur unter Einbeziehung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen arbeiten zu wollen. 
1.4 AGENTUR behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit auf der über die Domain www.mentronic.com erreichbare Website der AGENTUR abrufbar. 
Sofern Gegenstand eines der AGENTUR vom KUNDEN erteilten Auftrags die unbefristet dauerhafte Erbringung von Leistungen ist, wird AGENTUR den KUNDEN durch eine Änderungsmitteilung in Textform über die Neufassung dieser AGB und über den Zeitpunkt, ab dem die Neufassung gelten soll, informieren. Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese mit Wirkung für die Zukunft wirksam in den bestehenden Auftrag einbezogen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist AGENTUR berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gemäß Änderungsmitteilung in Kraft treten sollen.
 

2. Vertragsschluss

2.1. Die Angebote der AGENTUR sind freibleibend, es sei denn, AGENTUR erklärt bei Abgabe des betreffenden Angebots ausdrücklich etwas anderes. Vorbehaltlich einer solchen ausdrücklichen abweichenden Erklärung kommt ein Vertrag mit dem Kunden erst wirksam zustande, wenn AGENTUR einen ihr vom KUNDEN erteilten Auftrag per Fax oder Email bestätigt. Dem jeweiligen Auftrag des KUNDEN liegt regelmäßig ein Angebot der AGENTUR zugrunde, welches diese dem KUNDEN schriftlich, per Telefax oder per E-Mail übermittelt und das eine Einladung an den KUNDEN darstellt, der AGENTUR per Erteilung des angebotenen Auftrags den Abschluss eines entsprechenden Vertrages anzubieten.
2.2 Erfolgt keine schriftliche Auftragsbestätigung durch die AGENTUR, kommt ein Vertrag über die dem KUNDEN angebotenen und von diesem beauftragten Leistungen spätestens dann zustande, wenn die AGENTUR mit der Erbringung dieser Leistungen beginnt. Solange dem KUNDEN in diesem Fall die Aufnahme der Leistungserbringung durch die AGENTUR nicht erkennbar ist, ist er berechtigt, von der AGENTUR binnen einer angemessenen Frist eine Erklärung darüber zu verlangen, ob der von ihm erteilte Auftrag von der AGENTUR bestätigt wird. Im Falle des fruchtlosen Ablaufs einer solchen Erklärungsfrist ist der KUNDE nicht mehr an die betreffende Auftragserteilung gebunden.
 

3. Vertragsgegenstand

3.1 Vertragsgegenstand werden diejenigen Leistungen von AGENTUR, die in dem betreffenden Angebot von AGENTUR bestimmt sind. Die dort getroffenen Leistungsbestimmungen werden gegebenenfalls durch ein im Zuge der Auftragsausführung von AGENTUR erstelltes Feinkonzept ergänzt, das Vertragsbestandteil wird. Im Zweifel gehen die in einem solchen Feinkonzept getroffenen Leistungsbestimmungen denjenigen in dem betreffenden Angebot getroffenen Leistungsbeschreibungen vor.
3.2 Jegliche Auftragserweiterung durch Änderung, Neuplanung und Umstrukturierung eines bereits erteilten Auftrags auf Veranlassung des KUNDEN ist der AGENTUR vom KUNDEN gesondert zu vergüten. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall gilt als eine solche Auftragserweiterung auf Verlangen des KUNDEN auch, wenn AGENTUR für die vereinbarte Leistungserbringung Mehraufwand entsteht, der erkennbar nicht Grundlage des dem betreffenden Auftrag zugrunde liegenden Angebots von AGENTUR war, sofern AGENTUR den KUNDEN vor Tätigung solchen Mehraufwands hierauf hinweist und der KUNDE daraufhin die weitere Auftragsausführung verlangt.
 

4. Leistungserbringung durch AGENTUR

4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist AGENTUR unter maßgeblicher Berücksichtigung berechtigter, insbesondere wirtschaftlicher Interessen des KUNDEN bei der Konzeption und Gestaltung von Internetauftritten bzw. Websites in gestalterischer und ästhetischer Hinsicht frei. Softwareerstellungsleistungen erbringt AGENTUR regelmäßig unter Verwendung von Open-Source-Lösungen,(Module)  deren Dokumentation frei verfügbar ist. Sofern Softwareerstellungsleistungen Auftragsgegenstand sind, ist die Lieferung diesbezüglicher Handbücher und / oder Dokumentationen vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall nicht Vertragsbestandteil. Eine Einweisung / Schulung des KUNDEN durch die AGENTUR bezüglich der Nutzung der Leistungsergebnisse ist nur dann Auftragsgegenstand, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Sofern nicht ausdrücklich abweichend von AGENTUR erklärt, sind von AGENTUR genannte Termine unverbindliche Plantermine, die insbesondere unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden, seiner Mitarbeiter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie eines planmäßigen Fortgangs der Auftragsdurchführung stehen. Fixgeschäfte, also die Verpflichtung von AGENTUR zur Leistungserbringung zu festgelegten Zeitpunkten oder Terminen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 
4.3 Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von AGENTUR nicht zu vertreten sind (z. B. Streik, Energieausfall, Unruhen oder behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), ist AGENTUR für die Dauer der hierdurch eintretenden Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von ihrer Leistungspflicht befreit. Dies gilt ebenso für die Zeit, in der AGENTUR infolge mangelnder Mitwirkung des KUNDEN an der Leistungserbringung gehindert ist, sofern der KUNDE von AGENTUR zur Vornahme solcher Mitwirkungshandlungen aufgefordert wurde.
4.4 AGENTUR ist berechtigt, sich für die Durchführung eines Auftrags auf eigene Rechnung dritter Unternehmen und Dienstleister zu bedienen, die zu diesem Zweck einzelne Werke schaffen oder Dienstleistungen erbringen (nachfolgend „Subunternehmer“). Für die Erfüllung der den Subunternehmern hierdurch entstehenden Ansprüche sowie für die Wahrung ihrer berechtigten Interessen als Subunternehmer der AGENTUR ist allein AGENTUR verantwortlich.
 

5. Mitwirkung des KUNDEN, Garantie und Freistellung

5.1  Der KUNDE ist verpflichtet, AGENTUR durch seine Mitwirkung bei der Erbringung der von AGENTUR vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen, sofern und soweit dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags, insbesondere für die Erreichung des damit angestrebten Leistungserfolgs förderlich ist. 
Der KUNDE benennt AGENTUR einen fachkundigen Mitarbeiter, der AGENTUR zu diesem Zweck während der üblichen Arbeitszeiten zur Verfügung steht und ermächtigt ist, für den KUNDEN verbindliche Erklärungen, insbesondere im Hinblick auf (Teil-)Abnahmen, Mängel und Änderungen der Funktionen, des Umfangs und der Struktur des Auftragsgegenstandes abzugeben. Ist der benannte Mitarbeiter des Kunden verhindert, so wird der KUNDE AGENTUR unverzüglich einen entsprechend fachkundigen und bevollmächtigten Vertreter benennen.
5.2 Der KUNDE stellt der AGENTUR insbesondere alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Daten (bspw. Texte, Bilder, Töne, Videos, Zugangsdaten und dergleichen) sowie gegebenenfalls erforderliche Hard- und Software (nachfolgend zusammenfassend „Materialien“) unentgeltlich zur Verfügung. Sämtliche der AGENTUR vom KUNDEN zur Verfügung zu stellenden textlichen, visuellen und auditiven Inhalte, die von AGENTUR zum Zwecke der Auftragsdurchführung verarbeitet werden sollen, hat der KUNDE der AGENTUR in dem von AGENTUR vorgegebenen Format, in Ermangelung einer solchen Vorgabe in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zu überlassen. Soweit erforderlich, wird der KUNDE eine Konvertierung der von ihm zur Verfügung zu stellenden Materialien auf eigene Kosten veranlassen. 
5.3 Der KUNDE ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm der AGENTUR zur Verfügung gestellten Materialien, deren vertragsgemäße Verwendung durch AGENTUR sowie deren Verwendung im Zusammenhang mit der Nutzung der Ergebnisse einer Auftragsdurchführung durch den KUNDEN
a. keine rechtlich geschützte Interessen und Rechte Dritter, insbesondere keine vertraglichen Rechte sowie keine Persönlichkeits-, Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie gewerbliche Schutzrechte verletzen
und
b. nicht aus anderem Grund, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen dem Jugendschutz dienende Gesetze, den Datenschutz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder das Strafgesetzbuch, rechtswidrig sind.
Der KUNDE garantiert AGENTUR verschuldensunabhängig die Beachtung und Wahrung der vorstehend genannten Rechte und Vorschriften. Sollte AGENTUR von Dritten infolge der vertragsgemäße Verwendung der Materialien und / oder infolge der Internetpräsenz des KUNDEN wegen der Verletzung solcher Rechte und Vorschriften in Anspruch genommen werden, ist der KUNDE verpflichtet, AGENTUR insoweit von jeglicher Haftung freizustellen und ihr sämtliche daraus entstehenden Schäden und erforderlichen Kosten einschließlich erforderlicher Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
5.4 Der KUNDE ist verpflichtet, infolge der jeweiligen Auftragsdurchführung und insbesondere infolge der Nutzung des jeweiligen Ergebnisses einer Auftragsdurchführung eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie bspw. die GEMA, abzuführen. Werden solche Gebühren von der AGENTUR verauslagt, so ist der KUNDE verpflichtet, diese der AGENTUR gegen Nachweis zu erstatten.
5.5 Stellt der KUNDE der AGENTUR die für die Auftragsdurchführung benötigten Materialien trotz diesbezüglicher Aufforderung durch AGENTUR nicht rechtzeitig zur Verfügung oder erbringt er sonstige vereinbarte und / oder von AGENTUR verlangte Mitwirkungshandlungen im Sinne dieser Regelung nicht, haftet AGENTUR nicht für eventuelle Schäden, die sich aus einer hierdurch verursachten Verzögerung der Auftragsdurchführung ergeben. Eine solche Verzögerung berechtigt AGENTUR, ihre Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist einzustellen oder bezüglich des noch nicht erfüllten Teils des betreffenden Auftrags nach fruchtlosem Ablauf einer dem KUNDEN zur Vornahme der betreffenden Mitwirkungshandlung gesetzten angemessenen Frist ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall einer von dem KUNDEN zu vertretenden Verzögerung der Auftragsdurchführung kann AGENTUR von dem KUNDEN die Vergütung des ihr infolge der Verzögerung etwaig entstehenden Mehraufwands verlangen. Die Höhe der Vergütung solchen Mehraufwands richtet sich nach der Vergütung, die aufgrund des entsprechenden Angebots der AGENTUR von dem KUNDEN für die Auftragsdurchführung zu entrichten ist.
 

6. Ablieferung und Abnahme

6.1 AGENTUR liefert die aufgrund eines Auftrags geschuldeten Leistungen ab, indem sie – je nach Beschaffenheit der jeweils geschuldeten Leistung - dem KUNDEN schriftlich die Fertigstellung und Abnahmefähigkeit der betreffenden Leistungen anzeigt und / oder die Leistungen dem KUNDEN übergibt bzw. übermittelt oder per Übermittlung von Zugangsdaten zugänglich macht. 
6.2 AGENTUR kann Teilleistungen (z.B. Konzepte, Entwürfe, Testversionen, Module, Texte und dergleichen) abliefern, sofern dem KUNDEN dies zumutbar ist. Teilleistungen sind dem KUNDEN insbesondere dann zumutbar, wenn die weitere Auftragsdurchführung von der Abnahme der jeweiligen Teilleistung beeinflusst wird (bspw. Abnahme eines Entwurfs, einer Testversion usw.).
6.3 Maßgeblich für die Abnahmefähigkeit der Leistungen von AGENTUR sind die in dem jeweiligen Angebot der AGENTUR und einem ggf. im Zuge der Auftragsdurchführung erstellten (Fein-)Konzept und / oder einer diesbezüglich ggf. erstellten Leistungsbeschreibung bestimmten Eigenschaften der betreffenden Leistungen. Der KUNDE hat abgelieferte Leistungen der AGENTUR unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit hin zu untersuchen. Im Falle wesentlicher Mängel kann der KUNDE die Abnahme bis zur vollständigen Mängelbeseitigung verweigern. Bei nicht wesentlichen Mängeln wird der KUNDE die betreffenden Leistungen unter Vorbehalt solcher Mängel abnehmen und AGENTUR wird die betreffenden Mängel binnen angemessener Frist beseitigen. 
Leistungen der AGENTUR, deren Abnahmefähigkeit dem KUNDEN angezeigt wurde und die frei von wesentlichen Mängeln sind, gelten als abgenommen, wenn der KUNDE deren Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen seit ihrer Ablieferung erklärt hat.
 

7. Vergütung von AGENTUR

7.1 Die Höhe der von dem KUNDEN an AGENTUR für die Leistungserbringung zu leistenden Vergütung bestimmt sich jeweils nach dem Angebot von AGENTUR, auf dessen Grundlage der KUNDE AGENTUR mit der Leistungserbringung beauftragt hat. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Sollte die Vergütung von AGENTUR im Einzelfall nicht vereinbart sein, steht AGENTUR eine zeitabhängige Vergütung in Höhe der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Stunden- und / oder Tagessätze zu.    
7.2 Die der AGENTUR zustehende Vergütung ist jeweils nach Rechnungsstellung durch AGENTUR an den KUNDEN zur Zahlung fällig. AGENTUR ist berechtigt, vom KUNDEN Abschlagszahlungen in Abhängigkeit vom Stand der Leistungserbringung zu verlangen. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart und soweit Auftragsgegenstand nicht die dauerhafte Erbringung von Betreuungsleistungen ist und eine zeitabhängige Vergütung nicht vereinbart wurde, stehen AGENTUR Abschlagszahlungen wie folgt zu:
30% der im betreffenden Angebot von AGENTUR bestimmten Gesamtvergütung bei Auftragserteilung;
40% der im betreffenden Angebot von AGENTUR bestimmten Gesamtvergütung mit Fertigstellung und Zugänglichmachung eines Prototyps;
30% der im betreffenden Angebot von AGENTUR bestimmten Gesamtvergütung mit Übergabe des – ggf. letzten noch ausstehenden - Leistungsergebnisses.
Ist eine zeitabhängige Vergütung von AGENTUR vereinbart und insofern keine Abweichende Vereinbarung getroffen worden, so ist AGENTUR berechtigt, bezüglich abgelieferter Teilleistungen entsprechende Zwischenabrechnungen zu erstellen.
7.3 Der KUNDE kommt jeweils in Verzug, wenn ein geschuldeter und in Rechnung gestellter Vergütungsbetrag nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen seit ordentlicher Rechnungsstellung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von AGENTUR gutgeschrieben ist. 
7.4 Kommt der KUNDE mit der Zahlung einer in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug, ist AGENTUR berechtigt, ab dem ersten Tag des Verzugseintritts Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern und in Rechnung zu stellen, § 288 BGB. AGENTUR ist ferner berechtigt, von dem KUNDEN für jedes Mahnschreiben nach Eintritt des Verzuges eine Aufwandserstattung in Höhe von 5,00 EUR zu verlangen. 
7.5 Gerät der KUNDE länger als 14 (vierzehn) Tage mit der Zahlung einer in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug, ist AGENTUR berechtigt, die weitere Auftragsdurchführung einzustellen und sämtliche Leistungen und Leistungsergebnisse zurückzubehalten, bis sämtliche fälligen Verbindlichkeiten des KUNDEN gegenüber AGENTUR einschließlich etwaiger infolge des Verzugs entstandener Verzugsschäden und Verzugszinsen vollständig ausgeglichen wurden. 
7.6 Der KUNDE kann gegen Forderungen von AGENTUR mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. 
 

8. Rechteübertragung, Rechteeinräumung

8.1. AGENTUR stehen an sämtlichen Ergebnissen der von ihr im Zuge einer Auftragsdurchführung erbrachten Leistungen die ausschließlichen Rechte zur Verwertung dieser Leistungsergebnisse zu. Vorschläge und Weisungen des KUNDEN allein begründen kein etwaiges Miturheberrecht oder eine sonstige Form der Mitberechtigung des KUNDEN an den Ergebnissen der Leistungen der AGENTUR, die ein diesbezügliches Verwertungsrecht seitens des KUNDEN zu begründen vermöchte. Etwaig an von dem KUNDEN zur Verfügung gestellten Materialien bestehende Rechte bleiben hiervon unberührt.
8.2. AGENTUR räumt dem KUNDEN mit vollständiger Erfüllung sämtlicher der AGENTUR aufgrund des betreffenden Auftrags zustehender Zahlungsansprüche die für die bestimmungsgemäße Nutzung des jeweiligen Leistungsergebnisses durch den KUNDEN erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird dem KUNDEN das Nutzungsrecht dieses Inhalts jeweils unwiderruflich als einfaches, nicht übertragbares, örtlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des betreffenden Leistungsergebnisses in seiner Gesamtheit eingeräumt. 
Jede über diese Nutzung hinausgehende Verwendung der Leistungsergebnisse bedarf der vorab schriftlich zu erteilenden Zustimmung von AGENTUR. Ohne eine solche Zustimmung ist der KUNDE insbesondere nicht berechtigt, Vervielfältigungen oder bearbeitete Versionen der Leistungsergebnisse zu veröffentlichen, zu verbreiten oder Nutzungsrechte hieran einzuräumen. 
Soweit AGENTUR im Rahmen der Auftragsdurchführung Skript- oder Maschinencodes (insbesondere Flash-, FLA- und XFL-Dateien) erstellt, verbleiben diese bei AGENTUR, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Erbringt AGENTUR im Zuge der Auftragsdurchführung Softwareerstellungsleistungen, verbleiben die diesbezüglichen Quellcodes bei AGENTUR, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Soweit Softwareerstellungsleistungen unter Verwendung von Open-Source-Modulen erbracht werden, erfolgt die Rechteeinräumung bezüglich solcher Module entsprechend der jeweils anwendbaren Freie-Software-Lizenzen und AGENTUR übergibt dem KUNDEN den diesbezüglichen Quellcode.
8.3 Im Zusammenhang mit jeder Veröffentlichung einer von AGENTUR im Auftrag des KUNDEN erbrachten Leistung aus den Bereichen „Design“, „Konzeption" und „Programmierung“ durch den KUNDEN ist AGENTUR an branchenüblicher Stelle jeweils wie folgt als Schöpfer der betreffenden Leistung zu bezeichnen:
© mentronic . Digitale Kommunikation
Darüber hinaus hat der KUNDE, soweit dies im konkreten Einzelfall technisch möglich ist, auf seiner Website und / oder im räumlichen Zusammenhang mit den jeweiligen Leistungsergebnissen von AGENTUR einen Hyperlink zu der über die Domain www.mentronic.com abrufbare Website von AGENTUR anzubringen. 
Vorstehende Verpflichtungen des KUNDEN, im Zusammenhang mit den Leistungen von AGENTUR auf AGENTUR zu verweisen, bestehen nur insoweit nicht, als deren Erfüllung im konkreten Fall und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von AGENTUR und KUNDE unzumutbar ist.
 

9. Gewährleistung

9.1. AGENTUR gewährleistet die Leistungserbringung entsprechend der in dem jeweiligen von ihr bestätigten Auftrag getroffenen Festlegungen. 
Die vereinbarungsgemäße Funktionsfähigkeit einer von der AGENTUR in Durchführung eines Auftrags erstellten Website wird nur auf im Rahmen des Auftrags definierten Webservern, Datenbanken, Betriebssystemen gewährleistet. Der KUNDE wird insofern darauf hingewiesen, dass die Darstellung einer Website den Einsatz von Drittsoftware erfordert, sodass in Abhängigkeit von der jeweils verwendeten Drittsoftware Unterschiede im Erscheinungsbild entstehen können, die somit keine Mangelhaftigkeit der von AGENTUR erstellten Website darstellen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall übernimmt AGENTUR für die Funktionsfähigkeit und Eigenschaften etwaig verwendeter Drittsoftware (bspw. „TYPO3“ usw.) keine Gewährleistung.
Soweit AGENTUR dies nicht ausdrücklich schriftlich zusichert, schuldet AGENTUR nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs aufseiten des KUNDEN infolge der Nutzung der im Zuge der Auftragsdurchführung herbeigeführten Leistungsergebnisse einschließlich der diesbezüglich eingeräumten Rechte.
Eine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung im Hinblick darauf, ob die Nutzung der Leistungsergebnisse durch den KUNDEN im Einklang mit einschlägigen gesetzlichen Regelungen steht, ist in keinem Fall Gegenstand eines Auftrags. Jedwede Haftung von AGENTUR für eine etwaige Rechtswidrigkeit der Nutzung der Leistungsergebnisse durch den KUNDEN ist daher ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind allein solche Rechtsmängel, die darauf beruhen, dass die für eine vertragsgemäße Nutzung der Leistungsergebnisse durch den KUNDEN erforderlichen Rechte an Drittleistungen nicht eingeräumt wurden, sofern und soweit der Bezug der betreffenden Drittleistungen Auftragsgegenstand war und AGENTUR die Nichteinräumung der betreffenden Rechte zu vertreten hat. 
9.2 Der KUNDE ist verpflichtet, die Leistungen der AGENTUR nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf etwaige Mängel hin zu untersuchen. 
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung der betreffenden Leistung schriftlich gegenüber AGENTUR zu rügen. Mängel, die bei einer sorgfältigen Untersuchung erkennbar sind, sind schriftlich binnen sieben (7) Werktagen nach Ablieferung der betreffenden Leistung zu rügen. Mängel, die auch im Rahmen einer sorgfältigen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gegenüber der AGENTUR schriftlich angezeigt werden. Die Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte Beschreibung der festgestellten Mängel zu enthalten. 
Durch verspätete Mängelanzeigen geltend gemachte Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, AGENTUR hatte bei Ablieferung der betreffenden Leistung Kenntnis von ihrer Mangelhaftigkeit. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Rüge ist jeweils ihr rechtzeitiger Zugang bei AGENTUR.
9.3 Der KUNDE verliert etwaige Rechte aus Mängelhaftung, wenn er ohne Zustimmung von AGENTUR die betreffende Leistung ändert oder ändern lässt und hierdurch die Mängelbeseitigung für AGENTUR unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall der Änderung der betreffenden Leistung hat der KUNDE die hierdurch entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
9.4 Mängelbeseitigungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Schäden, die nach Ablieferung infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Auftrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern.
9.5 Soweit eine Leistung von AGENTUR nach Vorstehendem mangelhaft ist und dem KUNDEN diesbezügliche Gewährleistungsansprüche zustehen, wird AGENTUR die betreffenden Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung beseitigen. Sollte dies zweimal fehlschlagen, ist der KUNDE berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, die bezüglich der betreffenden Leistung vereinbarte Vergütung von AGENTUR angemessen zu mindern oder Schadensersatz gemäß Ziffer 10 dieser AGB zu verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit eines vorherigen Nacherfüllungsverlangens bleiben hiervon unberührt. 
Zum Zeitpunkt eines Rücktritts des KUNDEN bereits entstandene aufwandsbezogene Zahlungsansprüche von AGENTUR (z. B. Stundenhonorare, Materialkosten, Fahrtkosten) sowie Vergütungsansprüche wegen bereits erbrachter Leistungen bleiben bestehen.
9.6 Bei von AGENTUR zu vertretenen Rechtsmängeln wird AGENTUR nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder die Leistung derart abändern oder austauschen, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der betreffenden Leistungen durch den KUNDEN keine Rechte Dritter mehr verletzt werden bzw. einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter mehr entgegen stehen, die Leistung aber weiterhin die geschuldeten Eigenschaften aufweist, oder dem KUNDEN die erforderliche Berechtigung zur vertragsgemäßen Nutzung des Leistung durch Abschluss eines Lizenzvertrages verschaffen. Gelingt AGENTUR dies innerhalb einer angemessenen Frist nach entsprechender schriftlicher Anzeige durch den KUNDEN nicht oder ist dies unverhältnismäßig teuer oder unzumutbar, ist der KUNDE berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten oder den Preis angemessen zu mindern. 
9.7 Gewährleistungsansprüche des KUNDEN wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der betreffenden Leistung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme der betreffenden (Teil-)Leistung. Für Schadensersatzansprüche des KUNDEN wegen eines Mangels gilt dies nicht, wenn AGENTUR grob schuldhaft gehandelt hat oder bei Ablieferung Kenntnis von dem Mangel hatte oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit infolge eines solchen Mangels.
Schadensersatzansprüche des KUNDEN wegen der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen durfte („wesentliche Vertragspflichten“), verjähren kenntnisunabhängig innerhalb von fünf (5) Jahre ab ihrer Entstehung.
 

10. Haftung

10.1. AGENTUR haftet aus Vertrag und Delikt
a) für Schäden aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;
b) für Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (vgl. oben unter Ziffer 9.7); insoweit ist die Haftung jedoch der Höhe nach beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden wird dabei die einfache Höhe des jeweiligen Auftragswerts angesehen. Darüber hinausgehende Haftungsansprüche sind insofern ausgeschlossen, insbesondere haftet die AGENTUR nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von AGENTUR. AGENTUR haftet nicht für das Verhalten seines Erfüllungsgehilfen, wenn es sich bei diesem um den KUNDEN handelt.
10.2 Eine Haftung von AGENTUR für Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, Rechnerausfall bei Internet Providern oder Online Diensten, von AGENTUR nicht verschuldeten Kontensperrungen bei Websitebetreibern, den Ausfall eines vom KUNDEN oder in dessen Auftrag von Dritten betriebenen Servern sind generell ausgeschlossen.
10.3 Der KUNDE ist allein für die Sicherung seiner Daten, Inhalte und Materialien verantwortlich. AGENTUR haftet nicht für den Verlust von ihr vom KUNDEN zur Verfügung gestellten Materialien. Ferner ist der KUNDE allein für die Rechtmäßigkeit der Nutzung der Leistungsergebnisse durch ihn verantwortlich, insbesondere trägt er die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der bei Nutzung der Leistungsergebnisse zu beachtenden datenschutzrechtlichen Regelungen sowie für die Einhaltung sonstiger gesetzlicher Verhaltens- und Informationspflichten. 
 

11. Werbung

AGENTUR ist berechtigt, zum Zwecke der Bewerbung der AGENTUR sowie der von dieser angebotenen Leistungen in Werbemitteln und anderen Medien auf die zu dem KUNDEN bestehende Geschäftsbeziehung und den im Zuge dessen durchgeführten Auftrag Bezug zu nehmen und zu diesem Zweck den Namen, die Marke, das Logo und sonstige zur Kennzeichnung des KUNDEN verwendete Zeichen des KUNDEN zu verwenden. Zudem ist AGENTUR berechtigt, den KUNDEN in diesem Umfang als Referenz auf seiner Website und in sonstigem Referenzmaterial anzuführen. 
 

12. Kündigung

12.1 Von AGENTUR bestätigte Aufträge des KUNDEN können vom KUNDEN in Teilen oder in ihrer Gesamtheit nur mit schriftlicher Zustimmung der AGENTUR gekündigt werden. Das Recht des Kunden, einen Auftrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
12.2 Für Leistungen, die in Durchführung gekündigter Aufträge bereits von AGENTUR erbracht wurden, kann AGENTUR vom KUNDEN in vollem Umfang die auf diese Leistungen entfallende Vergütung verlangen. Darüber hinaus steht AGENTUR eine Ausfallentschädigung in Höhe von 20 % der auf den zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Teil des Auftrags entfallenden Vergütung zu. Die Verpflichtung des KUNDEN, sämtliche Aufwendungen, die AGENTUR infolge der Auftragserteilung zum Zwecke der Auftragsdurchführung bereits getätigt hat, zu erstatten, bleibt hiervon unberührt.
 

13. Sonstiges

13.1 Der Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der AGENTUR. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der AGENTUR und dem KUNDEN sowie etwaige im Zusammenhang mit dieser entstehenden Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 
13.2 Alleiniger Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis zwischen der AGENTUR und dem KUNDEN entstehenden Streitigkeiten ist Berlin.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. AGENTUR und KUNDE verpflichten sich in diesem Fall zu ergänzenden Vertragsverhandlungen, um die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhersehbare Lücke aufweisen. 


Berlin im Juni 2021