Barrierefreiheit bzw. Zugänglichkeit
Als barrierefrei bezeichnet werden Internet-Angebote, die von allen Nutzenden unabhängig von körperlichen und/oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden können. Von der Barrierefreiheit profitieren Menschen mit und ohne Behinderungen, Benutzer/-innen mit technischen (z. B. Textbrowser) oder altersbedingten Einschränkungen (z. B. Sehschwächen) aber auch automatisierte Webcrawler, mit denen Suchmaschinen den Inhalt einer Seite erfassen.
Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust
- Prinzip 1: Wahrnehmbar - Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.
- Prinzip 2: Bedienbar - Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
- Prinzip 3: Verständlich - Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
- Prinzip 4: Robust - Inhalte müssen robust genug sein, damit sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.
Sind Sie an hoher Zugänglichkeit / Barrierefreiheit interessiert?
Falls gewünscht – setzen wir gern hohe Zugänglichkeit nach BITV / WCAG um. Das mentronic-Team gehört zu den geprüften Dienstleistern.