BITV 2.0

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Die BITV 2.0 in der aktualisierten Version vom 21. Mai 2019 richtet sich an internationalen Standards aus, verweist in Paragraf 3 "Anzuwendende Standards" auf die europäische Norme EN 301 549. Einige der Anforderungen in der BITV 2.0 gehen noch über die Vorgaben der Europäischen Richtlinie 2016/2102 hinaus.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Sind Sie an barrierearmen Websites nach BITV interessiert?

mentronic gehört zu den geprüften Dienstleistern, empfehlenswerten Agenturen, wenn es um Anforderungen an Zugänglichkeit nach BITV geht.
https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/empfehlenswerte_agenturen/mentronic_digitale_kommunikation.html

 

< Zurück